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Anmeldung zum Arbeitsdienst

    Die Anmeldung zum Arbeitsdienst wird in Zukunft wie folgt geregelt:
    Die AD-Pflichtigen Mitglieder die keine Arbeitsdienstauslöse zahlen möchten und den Arbeitsdienst abarbeiten wollen, melden sich schriftlich bis zum 31.Januar bei der AD-Leitung an.
    Die Mitteilung kann per E-Mail, auf dem postalischen Weg oder mit einer Erklärung, die in den WVH Briefkasten am Bootshaus geworfen wird, erfolgen.

    AD-Pflichtigen Mitgliedern die sich nicht angemeldet haben, wird zeitnah die Ablösesumme in Rechnung gestellt.