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Notfallplan

  • Ruhe bewahren.
  • Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung mit technischen Hilfsmitteln durchführen, z.B. Aufsaugmittel benutzen.
  • Absperreinrichtungen schließen.
  • Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und für Anlagen beachten.
  • Unmittelbar und parallel dazu Vorstand informieren.




WER meldet? (z.B.: Name)
WAS ist passiert? (z.B.: Diesel ausgelaufen)
WO ist es passiert?  (z.B.: Treckerabstellplatz)
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet?

Der Vorstand koordiniert die Maßnahmen am Ereignisort.
Weitere Maßnahmen werden durch den Vorstand je nach Erfordernis eingeleitet, z.B.: – Alarmierung der Feuerwehr ( Notruf  112 )
bei mehr als unerheblicher Menge wassergefährdender Stoffe im Wasser oder im Boden.